Parkvorschriften

ORDNUNG DES KOSTENPFLICHTIGEN UNBEWACHTEN PARKPLATZES RONDO


§1

Der Parkplatzbereich besteht aus der geschlossenen Mehrplatzgarage Nr. 3 und der anderen Stellplätze, die mit dem Logo Rondo eindeutig gekennzeichnet sind. 

§2

Der Parkplatz und der Sicherheitsdienst werden von Towarzystwo Budowlane ARKADA Sp. z o.o., Świnoujście, ul. Monte Cassino 16/1, im Folgenden als Verwalter bezeichnet, verwaltet.

Der Betreiber, der die Parkgebühren auf dem Rondo-Parkplatz erhebt, ist ARKADA - INWEST Spółka z o. o., Szczecin, ul. Merkatora 7, 70-676 Szczecin.

§3

Der Fahrzeugnutzer (im Folgenden bezeichnet als Nutzer) ist die Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist. 

§4

1.  Der Nutzer schließt mit dem Betreiber einen Vertrag über die Anmietung eines Stellplatzes auf dem Parkplatz zu den in dieser Ordnung festgelegten Bedingungen und übereinstimmend mit den Vorschriften des Gesetzes vom 23. April 1964 Bürgerliches Gesetzbuch (d.h. Gesetzblatt 2019 Pos. 1145), im Moment:

1) der Bezahlung für das Stellplatz oder

2) der Abstellung des Fahrzeugs auf dem Rondo-Parkplatz, trotz der Nichtzahlung für der Stellplatz. 

2. Abschluss eines Stellplatzmietvertrags, in der im Abs. 1 beschriebenen Weise, ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zu allen Bestimmungen dieser Ordnung.

3. Nach Abschluss des Stellplatzmietvertrags, in der im Abs. 1 Pkt. 1 beschriebenen Weise, erhält der Nutzer, der sich an der Rondo-Rezeption während derer Öffnungszeiten meldet, eine Parkkarte mit:

a) der Nummer des Stellplatzes,

b) der Parkdauer (Mietdauer) und

c) dem Fahrzeugkennzeichen.

Der Nutzer ist verpflichtet die Parkkarte im Cockpit des Fahrzeugs unter der Windschutzscheibe zu platzieren.

4. Nach Abschluss des Stellplatzmietvertrags, in der im Abs. 1 Pkt. 2 beschriebenen Weise, ist der Nutzer verpflichtet, sich unverzüglich an der Rondo-Rezeption zu melden, um den Parkplatz zu bezahlen sowie die im Absatz 3 genannte Parkkarte abzuholen und dann an der im Absatz 3 genannten Stelle zu platzieren.

5. Ein Nutzer, der ohne Parkkarte parkt, ist verpflichtet, dem Betreiber eine Gebühr von 100 PLN pro Tag zu zahlen.

6. Wenn der Nutzer sich nicht in der im Abschnitt 4 angegebenen Weise an der Rondo-Rezeption meldet, steckt der Betreiber hinter den Scheibenwischer des Fahrzeugs eine Aufforderung einschließlich Datum und Uhrzeit, sich an der Rondo-Rezeption zu melden, um das Stellplatz zu bezahlen. Wenn innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Aufforderungsstellung der Nutzer sich nicht an der Rondo-Rezeption meldet und wenn er für den Parkplatz fällige Gebühr nicht bezahlt, ist der Verwalter berechtigt eine Wegfahrsperre an dem Auto zu montieren. Zusammen mit der Wegfahrsperre steckt der Verwalter hinter dem Scheibenwischer einen Hinweis darauf, dass eine Meldung bei der Rondo-Rezeption (während der Öffnungszeiten der Rezeption) oder beim Sicherheitsdienst (außerhalb der Öffnungszeiten der Rondo-Rezeption) erforderlich ist. Die Bedingung zum Entfernen der oben genannten Wegfahrsperre besteht darin, dass dem Betreiber des Parkplatzes Rondo eine Gebühr für die Beseitigung der Blockade in Höhe von 100 PLN sowie die Gebühr für den gesamten Zeitraum der Nutzung des Stellplatzes gezahlt wird.

§ 5

1. Der Parkplatz ist unbewacht und zahlungspflichtig gemäß der Preisliste des Betreibers verfügbar in der Rondo-Rezeption.

2. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die in den Fahrzeugen, die sich auf dem Gelände des Parkplatzes befinden, aufgetreten sind und ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die in diesen Fahrzeugen zurückgelassen werden.

3. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die von Fahrzeugführern, anderen auf dem Parkplatz befindlichen Personen oder Dritten verursacht werden (einschließlich Diebstahl, Einbruch, Raub).

4. Der Nutzer des Fahrzeugs haftet für Schäden, die er dem Betreiber und Dritten auf dem Parkplatz verursacht hat.

5. Die Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der Ordnungsregeln ergeben, werden dem Nutzer oder einer anderen Person, die vom Nutzer zum Führen des Fahrzeugs ermächtigt wurde und diese Kosten verursacht hat, in Rechnung gestellt.

6. Der Verwalter oder der Betreiber haften nur für nachgewiesene Schäden, die durch deren Verschulden verursacht wurden, einschließlich der von seinen Mitarbeitern verursachten Schäden.

§ 6

1. Der Parkplatz ist an allen Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet.

2. Der Parkplatz ist für Personenkraftwagen und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen vorgesehen. Das Betreten und Parken von Fahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, ist nicht gestattet.

§ 7

3. Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 (d.h. Gesetzblatt 2018 Pos. 1990 mit spät. Änd.). Die maximale Bewegungsgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf dem Parkplatz beträgt 5 km/h.

4. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die vertikalen und horizontalen Verkehrszeichen sowie die numerischen Markierungen für Stellplätze auf dem Parkplatz zu beachten.

5. Das Fahrzeug darf nur auf einem nummerierten Parkplatz geparkt werden, der dem gegebenen Nutzer vom Betreiber zugewiesen wurde. Bei Nichtbeachtung dieses Punktes oder Nichtzahlung der Gebühr trotz der Wegfahrsperre für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen ab der in Punkt 5 §4 genannten Aufforderung, ist der Verwalter gemäß §9 dieser Ordnung berechtigt das Fahrzeug zu entfernen.

6. Auf einem für Personenkraftwagen bestimmten Stellplatz dürfen nicht mehr als zwei Motorräder geparkt werden.

7. Bei der Durchführung von Parkmanövern ist der Fahrzeugführer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und alle Manöver so durchzuführen, um andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz nicht zu beschädigen und das Fahrzeug in dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen, ohne die Linie zu befahren (axial in dem Stellplatz). Das Fahrzeug darf nur mit ausgeschalteter Zündung und ausgeschaltetem Licht auf dem Stellplatz gelassen werden.

8. Die Kontrolle in Hinsicht auf die Ordnungsgemäßheit des Parkens der Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Betreibers oder des Verwalters. Bei Fragen zu den Unklarheiten bezüglich der Parkplatz-Nutzungsregeln sollte der Betreiber kontaktiert werden.

9. Auf dem Parkplatz ist verboten:

a) das Rauchen oder offenes Feuer benutzen;

b) das Trinken alkoholischer Getränke oder Rauschmittel einnehmen;

c) die Parkplatzverschmutzung (insbesondere Entleeren der Aschenbecher);

d) die Verletzung der öffentlichen Ordnung (z. B. durch absichtliches Geräusch machen, laute Musik spielen oder wiedergeben);

e) das Waschen oder Staubsaugen des Fahrzeugs, Reparieren, Wechseln von Kühlmitteln, Kraftstoff oder Öl;

f) ungerechtfertigtes Verlassen des Fahrzeugs bei laufendem Motor;

g) ungerechtfertigte Wartung und Reparatur des Fahrzeugs oder Betanken;

h) Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen;

i) Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen;

j) Fahrräder, Rollschuhe oder Skateboards benutzen;

k) die Führung eines Geschäfts oder Werbung;

l) die Anwesenheit von Unbefugten;

m) das Parken von Fahrzeugen mit gefährlichen, leicht entzündlichen, ätzenden oder explosiven Stoffen;

n) das Platzieren von Anzeigen, Werbetafeln und Bannern.

10. In einer Situation der Gefährdung der Sicherheit des Betriebs von Rondo Apartamenty sind alle Nutzer des Parkplatzes verpflichtet, die Anweisungen der Sicherheitsdienste und Mitarbeiter des Verwalters und des Betreibers zu befolgen, einschließlich der Notwendigkeit, das Parkhaus sofort zu verlassen, im Falle der Ankündigung seiner Evakuierung.

11. Im Falle einer Fahrzeugpanne auf dem Parkplatz, die sich negativ auf die Umwelt und Sicherheit anderer Nutzer und Fahrzeuge auswirken kann, trägt der Fahrzeugführer die Kosten für Eingriff der Feuerwehr und anderer autorisierter Dienste, die zur Beseitigung der Drohung erforderlich sind. Das Abschleppen des Fahrzeugs auf Initiative des Nutzers im Falle einer Panne erfordert der vorherigen Benachrichtigung der RONDO-Rezeption über diese Tatsache und der Vorlage des Fahrzeugzulassungsdokumente zur Überprüfung.

§ 8

Für die Nutzung des Parkplatzes wird eine tägliche Gebühr für jeden begonnenen Tag ab dem Zeitpunkt der Ankunft auf dem Parkplatz oder den begonnenen Hoteltag (für Gäste der Rondo Apartments) erhoben. Das Gebühr muss vor dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz bezahlt werden.

§ 9

Das Versäumnis des Nutzers, die in der Ordnung angegebenen Nutzungsregeln des Parkplatzes einzuhalten, wird zum Abschleppen des Fahrzeugs an den vom Verwalter in Świnoujście ausgewählten Ort führen. Die Zahlung der Parkgebühr am neuen Standort bis zu einem Betrag von 200 PLN pro Tag sowie das Abschleppen des Fahrzeugs erfolgt auf Kosten und Gefahr des Nutzers. Der Verwalter ist auch berechtigt, nach dem Zeitraum, für den die Gebühr entrichtet wurde, auf Kosten und Gefahr des Nutzers, das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug zu entfernen. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs beim Abschleppen, haftet der Verwalter nicht für aufgetretene Schäden, was von dem Nutzer bestätigt und somit auf diesbezügliche Ansprüche gegen den Verwalter verzichtet wird.

§ 10

Alle Anmerkungen und Anfragen zur Funktionsweise des Parkplatzes sind an die Rezeption direkt oder per E-Mail an die Adresse rezerwacje@rondoapartamenty.pl zu richten.

Die Parkplatzordnung wird auf der Tafel am Eingang zum Parkplatz und an der Rondo-Rezeption zur Verfügung gestellt.

Telefonnummer zum Sicherheitsdienst vom Verwalter des Objektes: 784 084 193

E-Mail-Adresse an den Leiter der Einrichtung sekretariat@tbarkada.pl.

Die Telefonnummer für die Beseitigung der Wegfahrsperre oder Information über dem Standort des abgeschleppten Fahrzeugs zusammen mit der im Vertrag angegebenen Gebührenerhebung – wird auf der Wegfahrsperre angegeben.

Der Verwalter behält sich das Recht vor, die vorliegende Parkplatzordnung zu ändern.

NUTZUNGSREGELN DES KOSTENPFLICHTIGEN UNBEWACHTEN PARKPLATZES RONDO

1. Der Parkplatz und der Sicherheitsdienst des Parkplatzes werden von Towarzystwo Budowlane ARKADA sp. z o.o., Świnoujście, ul. Monte Cassino 16/1 im Folgenden als

Verwalter bezeichnet, verwaltet. Der Betreiber, der die Gebühren für das Parken am "Parkhaus Rondo" erhebt, ist ARKADA-INWEST Spółka z o. o., Szczecin, ul. Merkatora 7, 70-676 Szczecin. 

2. Durch:

1) die Bezahlung für der Stellplatz oder

2) die Abstellung des Fahrzeugs auf dem „Parkplatz Rondo“ trotz der Nichtzahlung für der Stellplatz,

schließt der Nutzer mit dem Betreiber einen Stellplatzmietvertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 Bürgerliches Gesetzbuch (d.h. Gesetzblatt 2019, Pos. 1145) und zu den in den Parkplatzordnung festgelegten Bedingungen ab. Der Nutzer erhält eine Parkkarte und legt sie in das Cockpit des Fahrzeugs. Ein Nutzer, der ohne Parkkarte parkt, ist verpflichtet, dem Betreiber eine Gebühr von 100 PLN pro Tag zu zahlen.

3. Die Einfahrt und das Parken von Fahrzeugen, die mit Flüssiggas LPG betrieben werden, ist nicht gestattet. 

4. Das Fahrzeug darf nur auf einem nummerierten Stellplatz geparkt werden, der vom Betreiber dem gegebenen Nutzer zugeordnet wird. 

5. Für die Nutzung des Parkplatzes wird eine tägliche Gebühr für jeden begonnenen Tag ab dem Zeitpunkt der Ankunft auf dem Parkplatz oder den begonnenen Hoteltag (für Gäste der Rondo Apartments) erhoben. Das Gebühr muss vor dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz bezahlt werden. 

6. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die in den Fahrzeugen, die sich auf dem Parkplatzgelände befinden, aufgetreten sind und ist nicht verantwortlich für die Gegenstände, die in diesen Fahrzeugen zurückgelassen werden. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die von Fahrzeugführern, anderen auf dem Parkplatz befindlichen Personen oder Dritten verursacht werden (einschließlich Diebstahl, Einbruch, Raub).

7. Der Nutzer des Fahrzeugs haftet für alle Schäden, die er dem Betreiber und Dritten auf dem Parkplatz verursacht hat.

8. Auf dem Parkplatz ist verboten: 

a) das Rauchen oder offenes Feuer benutzen;

b) das Trinken alkoholischer Getränke oder Rauschmittel einnehmen;

c) die Parkplatzverschmutzung;

d) das Waschen oder Staubsaugen des Fahrzeugs, Reparieren, Wechseln von Kühlmitteln, Kraftstoff oder Öl;

e) die Wartungs-/Reparaturarbeiten beim Fahrzeug oder Betanken;

f) Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen;

g) Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen;

h) das Parken von Fahrzeugen mit gefährlichen, leicht entzündlichen, ätzenden oder explosiven Stoffen;

9. Die Nutzer des Parkplatzes sind verpflichtet, die Anweisungen der Sicherheitsdienste und Mitarbeiter des Verwalters und des Betreibers zu befolgen. Wenn der Nutzer die angegebenen Regeln für die Nutzung des Parkplatzes nicht einhält, wird das Fahrzeug an den von dem Verwalter an ausgewählten Ort in Świnoujście abgeschleppt. Der Verwalter ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Nutzungsregeln und Parkplatzordnung, eine Wegfahrsperre an dem Auto zu montieren. 

Die Parkordnung ist an der Rezeption "Rondo" erhältlich.

+48 784 084 216